Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
gemäß den Richtlinien der DGUV I 205-003 und VdS 3111
Jedes Unternehmen hat gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG dafür zu sorgen das eine geeignete Brandschutz-Organisation und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Brandschutzbeauftragte ob Betriebsintern oder -extern, berät und unterstützt die Geschäftsführung in allen Fragen des Brandschutzes.
Da die alleinige gesetzliche Verantwortung für den Brandschutz immer beim Unternehmer oder Geschäftsführer bleibt, hat dieser natürlich ein existenzielles Interesse an der best möglichsten Qualifiziertesten Ausbildung seines Brandschutzbeauftragten.
Der Brandschutzbeauftragte ist ausdrücklich vorgeschrieben bei:
Geschossflächen von mehr als 5.000m² nach Industriebaurichtlinie und bei Verkaufsstätten von mehr als 2.000m² nach Verkaufsstättenverordnung.
Weiterhin gibt es einen lohnenden wirtschaftlichen Aspekt für die Stellung eines Brandschutzbeauftragten, da alle Feuerversicherungen einen Prämienrabatt gewähren wenn ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellt hat.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Brandlehre
- Handhabung und Inbetriebnahme eines Handfeuerlöschers
- Brandrisiken, Brand- und Explosionsgefahr
- Baulicher und organisatorischer Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen
- Flucht- und Rettungspläne und deren Deutung
- Aufgabenbereich und Bestellung des Brandschutzbeauftragten
- Zusammenarbeit mit Behörde, Feuerwehr und Versicherungen
- Erfahrungsaustausch mit Brandschutzexperten und Feuerwehrausbildern
- Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
- Abschlussprüfung
Ausbildungsdauer 7 Tage VOLLZEIT
Präsenzlehrgang findet jeweils von Montag bis Freitag und dem darauf folgenden Montag bis Dienstag
Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot!
Preisnachlass: 5% ab dem dritten Teilnehmer
Seminarort
Lise-Meitner-Str. 3b 40721 Hilden
Aktuelle Termine
Auf Anfrage!
Wichtige INFO:
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (inkl. theoretische und praktischer Prüfung) umfasst gemäß DGUV-I 205-003, VdS-Richtlinie 3111 mindestens 64 UE. Anbieter, die weniger als 64 UE anbieten, sind nicht konform zu den in Deutschland allgemein anerkannten Richtlinien.
Fortbildungsveranstaltungen sind gemäß einheitlichen Richtlinien zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten (DGUV-I 205-003, VdS-Richtlinie 3111) innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE zu besuchen.