Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
Die Erstellung von Maschinen- und Gefahrstoffbetriebsweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten.
Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsschutzvorschriften und Gesetzen verankert, z.B. §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch viele berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV V) verlangen die Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. die DGUV Vorschrift 52 "Krane".
Wir erstellen für Sie Maschinen- und Gefahrstoffbetriebsweisungen, speziell für jeden Arbeitsplatz / Maschine, kostengünstig, normgerecht und auf Ihr Unternehmen abgestimmt.