IHK Meisterunternehmen für Schutz & Sicherheit 
Safety First 

Arbeitssicherheit gemäß  DGUV Vorschrift 2


Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter und nicht zuletzt die Gesetzgebung fordern von jedem Unternehmen und sei es noch so klein, dass es sich in Richtung Arbeitssicherheit professionell beraten lässt. 

Wir kennen die Anforderungen dieser Organisationen und können Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen, ständig aktuell und rechtssicher beraten.

Wir überprüfen Ihr Unternehmen nach DGUV V2, ob die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht, der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und weiterer Vorschriften erfüllt werden.


Was können wir für Sie tun?

  • Stellung eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) gemäß DGUV V2 (extern)
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen / Risikoanalysen
  • Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gemäß DGUV
  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Erstellen von Brandschutzordnungen und Alarmplänen
  • Erstellen von Gefahrstoff- und Maschinenbetriebsanweisungen
  • Stellen von Brandschutzbeauftragten gemäß den Richtlinien des VdS
  • Stellen von Brand- und Sicherungsposten gemäß DGUV
  • Stellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) für Baustellen



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