Die Erstellung von Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes seiner Beschäftigten.

Dies ist in unterschiedlichen Arbeitsvorschriften festgelegt, z.B. §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Auch viele berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) verlangen die Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. die BGV D 6 "Krane".

    

Wir erstellen Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen, speziell für jeden Arbeitsplatz,

kostengünstig, normgerecht und auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

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