Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter und nicht zuletzt die Gesetzgebung fordern von jedem Unternehmen und sei es noch so klein, dass es sich in Richtung Arbeitssicherheit professionell beraten lässt. Wir kennen die Anforderungen dieser Organisationen und können Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen, ständig aktuell und rechtssicher beraten.
Durch das stellen von externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) für Unternehmen der Wirtschaft und des Handels, egal welcher Berufsgenossenschaft sie angehören.
Wir überprüfen Ihr Unternehmen nach DGUV V2, ob die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht, der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und weiterer Vorschriften erfüllt werden.